Fenster und Türen für historische Gebäude. Worauf sollten Sie bei der Auswahl achten?
Bei denkmalgeschützten Gebäuden gibt es eine Reihe von Einschränkungen für die Eigentümer, wenn sie dort Renovierungsarbeiten durchführen wollen. Dazu gehört auch der Austausch von Fenstern und Türen. Bevor ein Gebäudeeigentümer alte Fenster und Türen entfernt und neue einbaut, muss er die entsprechende Genehmigung einholen und die Anweisungen des Denkmalschutzbeauftragten befolgen.